Supervision

Supervision ist eine Beratungsmethode zur Reflexion des beruflichen Handelns.  

Supervision in der Kirche hilft, das berufliche Handeln in seinen Beziehungen zur Institution Kirche, zum kirchlichen Auftrag in der Gesellschaft sowie zu den Gegebenheiten des Arbeitsfeldes und den persönlichen Möglichkeiten zu verstehen und auszuüben.

Dadurch werden kirchliche Mitarbeiter in ihrer Fähigkeit gestärkt, mit Menschen umzugehen, ihre eigenen Stärken zu erkennen und weiterzuentwickeln und einen angemessenen Umgang mit den eigenen Schwächen zu erlernen.“ Amtsblatt 12/2000. Wenn Sie Supervision in Anspruch nehmen wollen, können Sie dafür nach der neuen Supervisionsordnung (vom 22. Januar 2011, Abl.Nr.3, S.74) einen Antrag an Ihren Dienstgeber stellen.

Dieser Antrag muss vor Inanspruchnahme der Supervisionen gestellt werden und sollte Angaben über die geplante Anzahl, den Ort, den Zeitraum, den Supervisor/-in und die Kosten enthalten. Eine Befürwortung durch den Dienstvorgesetzten sollte ebenfalls beigefügt sein.

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