Rahmenrichtlinie für das Ehrenamt

Die Rahmenrichtlinie enthält die Kernpunkte für ehrenamtliches Engagement. Sie fasst Regelungen zusammen, erinnert an bestehende Standards und macht sie für die Praxis anwendbar.

Die Rahmenrichtlinie enthält die Kernpunkte für ehrenamtliches Engagement – als „wesensmäßige Lebensäußerung der christlichen Gemeinde“. Der Landeskirchenrat will mit der Rahmenrichtlinie vorhandene Regelungen zusammenfassen, an bestehende Standards erinnern und für die Praxis anwendbar machen. Einige Punkte sind zum Bespiel:

  • Alle Gemeindeglieder sind berufen, sich einzubringen; auch wer nicht zur Kirche gehört, ist eingeladen mitzumachen.
  • Leitungsgremien sollten ein Konzept für ehrenamtliche Arbeit erstellen. Das Konzept soll auch für neue Initiativen offen sein.
  • Es sollte Ansprechpersonen für Ehrenamtliche geben.
  • Ehrenamtliche Mitarbeit ist freiwillig und unentgeltlich. Ehrenamtlichen sollen ihnen entstandene Aufwendungen erstattet werden (Sachauslagen wie zum Beispiel Fahrtkosten, Materialkosten, Porto und Telefongebühren).
  • Die finanziellen Mittel für die Auslagen der Ehrenamtlichen sowie für Dank und Anerkennung sind in den Haushalten der verschiedenen kirchlichen Ebenen und Einrichtungen angemessen einzuplanen.
  • Ehrenamtlichen ist Fort- und Weiterbildung zu ermöglichen

Die voll umfängliche Rahmenrichtlinie für das Ehrenamt können Sie auch downloaden.