Führungszeugnis

Um Kinder und Jugendliche vor Vernachlässigung und Gewalt zu schützen, sollte ein „erweitertes Führungszeugnis“ vorgelegt werden. Es hilft, bereits bekannte Delikte überprüfen zu können.

Das neue „erweiterte Führungszeugnis“ benötigen diejenigen, die berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger übernehmen. Es weist jedoch lediglich rechtskräftige Verurteilungen nach und dient damit nur bedingt der Vorsorge.

 

So beantragen Sie ein Führungszeugnis

Wenn Sie ein Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit in einer gemeinnützigen oder vergleichbaren Einrichtung benötigen, erhalten Sie dieses grundsätzlich gebührenfrei. Sie beantragen es bei der örtlichen Meldebehörde oder über das online-Portal des Bundesamtes für Justiz unter Vorlage des Personalausweises. Nutzen Sie gerne unser Musteranschreiben.

 

Ordnung zur Vorlage und zum Umgang mit erweiterten Führungszeugnissen und freiwilligen Selbstverpflichtungserklärungen der nebenberuflich und ehrenamtlich Mitarbeitenden in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland

☞ Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesamt für Justiz.