Ausgaben im Gemeindehaushalt einplanen

Als Leitungsgremium erfahren Sie, welche Kosten Sie in Ihrem Gemeindehaushalt einplanen sollten und wie Sie zudem Mittel einwerben können.

Wenn Leitende ein festes Budget für die ehrenamtliche Arbeit einplanen und ausschöpfen, fühlen sich Engagierte ernst genommen und gewürdigt. Die Höhe einer solchen Haushaltsstelle hängt von der Anzahl der Engagierten, ihren Bedürfnissen und dem Gesamtbudget der Gemeinde ab.

 

Welche Tätigkeiten muss ich bezahlen?

Die ehrenamtliche Arbeit in der EKM ist prinzipiell unentgeltlich. Für ein gleichberechtigtes und steuerrechtlich konformes Vorgehen empfiehlt es sich, grundsätzlich kein Entgelt, auch nicht in Form von Aufwandsentschädigungen zu zahlen. Die Grenzen zur Erwerbsarbeit könnten andernfalls sehr leicht überschritten werden.

Überprüfen Sie deshalb selbstkritisch, welche Tätigkeiten ein Ehrenamt und welche eine Erwerbsarbeit oder vergütete Nebentätigkeit in Ihrer Gemeinde darstellen. Es können Ihnen dabei folgende Kirchengesetze helfen. Das Kirchengesetz über den ehrenamtlichen Verkündigungsdienst der Lektoren und Prädikanten bestimmt den Dienst der Lektoren und Prädikanten in der EKM. Da es sich um einen ehrenamtlichen Dienst handelt, ist er unentgeltlich. Für die Einzelvergütung im kirchenmusikalischen Dienst gilt eine Verwaltungsdienstordnung. KirchenmusikerInnen sind in diesem Sinne aber keine ehrenamtlichen Mitarbeitenden, sondern gegen Honorar tätig. Bei Kirchenmusikern in einem Anstellungsverhältnis können auf dieser Basis nur Dienste geleistet werden, die außerhalb ihres Dienstauftrages liegen.

Kommunizieren Sie in Ihrer Gemeinde transparent, welche Arbeitsbereiche in Ihrer Gemeinde entlohnt werden, zum Beispiel mit Einzelvergütungen im kirchenmusikalischen Dienst und welche nicht, zum Beispiel Lektoren- und Prädikantendienst.

 

Welche Ausgaben muss ich berücksichtigen?

Ehrenamtliche fühlen sich auch durch finanzielle Entlastungen wertgeschätzt. Ausgabenerstattungen ermöglichen zudem die Mitarbeit von einkommensschwächeren Personen, zum Beispiel von Schülerinnen und Schülern, Rentnerinnen und Rentnern oder Sozialhilfeempfängerinnen und –empfängern. Planen Sie deshalb die Erstattung von Auslagen, zum Beispiel Fahrt- und Babysitterkosten, Ausgaben für Arbeitsmaterialien und vor allem für Fortbildungen in Ihren Haushalt ein

Veranstaltungen für Ehrenamtliche, zum Beispiel Neujahresempfänge, Austauschtreffen, Ausflüge oder Dankeschön-Veranstaltungen sind ein weiterer Posten in Ihrem Ehrenamtshaushalt. Kleine Geschenke zum Beispiel zum Geburtstag, zu besonderen Jubiläen oder als Dankeschön sollten Sie in Ihrem Budget ebenso nicht vergessen.